So geht’s los:
Wenn man Segelfliegen lernen möchte, beginnt man am besten mit einer Schulung. Die Anfängerschulung erfolgt in unserem Verein auf einem unserer Schulungsdoppelsitzer im Rahmen der Flugschule des DAEC Landesverbandes NRW (ATO) nach EU-Recht unter FCL.205.S SPL (sailplaine licence/Segelfluglizenz) oder auch FCL.105.S LAPL(S) (light aircraft pilot licence).
Mit 13 ½ Jahren kann bei uns mit der Ausbildung begonnen werden. Der 1. Alleinflug darf erst mit 14 Jahren erfolgen.
Nach Absolvierung eines Schnupperkurses oder einer Schnuppermitgliedschaft kann die Ausbildung, wenn beide Parteien einverstanden sind, fortgesetzt werden.
Folgende Unterlagen müssen zu Beginn der Ausbildung beigebracht werden:
- Beitritts/Zustimmungserklärung der Eltern
- Identitätsnachweis
- Medical (nach etwa 4 – 6 Wochen, aber spätestens vor dem ersten Alleinflug)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (Kraftfahrbundesamt)
- Führungszeugnis oder Führungszeugnis beantragt
- Ausbildungsvereinbarung (Verein/Schüler)
Die praktischen Ausbildungsfortschritte werden in einem Ausbildungsnachweis (blaues Heft) und in der ATO festgehalten.
Wie sieht ein Flugtag aus?
Wir treffen uns am Wochenende und an Feiertagen um 10 Uhr, freitags gegen 13 Uhr, um die Flugzeuge gemeinsam aus der Halle zu räumen. Beim Briefing werden die Anfängerschüler dann auf die Doppelsitzer verteilt und der fliegerische Teil des Tages kann beginnen.
Je nach Wetterlage und Ausbildungsstand fliegt jeder Flugschüler mit seinem Fluglehrer oder seiner Fluglehrerin entweder mehrere Platzrunden oder auch mal eine längere Zeit, um bestimmte Übungen zu erfliegen. Abends werden die Flugzeuge zusammen in die Halle eingeräumt und der Flugtag schließt mit einem Debriefing und einem Kaltgetränk an unserer Halle.
Und dann?
Die Ausbildung ist in mehrere Abschnitte eingeteilt, in der die Flugübungen zunehmend selbstständiger durchgeführt werden. Ist ein bestimmter Ausbildungsgrad erreicht, erfolgt der erste Alleinflug ohne Fluglehrer und danach die Umschulung auf den Einsitzer.
Die Ausbildung schließt mit einer Theorieprüfung, einem 50 km Überlandflug und einer praktischen Prüfung ab. Der dazu erforderliche Theorieunterricht (siehe Sektion “Theorie & Praxis”) erfolgt in den Wintermonaten, wenn kein Flugbetrieb stattfindet und Flugzeuge sowie Geräte gewartet werden. Zur Stärkung des technischen Verständnisses arbeiten alle auch bei der Wartung der Flugzeuge in unserer vereinsinternen Werkstatt mit.
Nun hält man die Lizenz, den “Schein”, in der Hand!
Stopp – da war noch was!
Wir Segelflieger müssen irgendwie in die Luft kommen. In der Regel erfolgt das per Windenstart. Daher erfolgt parallel zur fliegerischen Ausbildung kurz nach dem Alleinflug auch für alle die Ausbildung zum Startwindenfahrer. Auf unserer Seilwinde bringen erfahrene Windenfahrer den Windenfahreranwärtern bei, wie ein Flugzeug sicher in die Luft geschleppt wird. So wie man Segelfliegen lernen kann, ist dies auch bei Windenfahrern möglich. Auch hier gibt es nach erfolgreicher Ausbildung einen “Windenfahrerschein”.